AGB der Melasan Produktions- und Vertriebsges.m.b.H. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Melasan Produktions- und Vertiebsges.m.b.H. („MELASAN“) 1. Geltungsbereich 1.1. Diese AGB gelten zwischen MELASAN und natürlichen und juristischen Personen für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse, selbst, wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. 1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB, die online unter www.melasan.com abrufbar ist und auch übermittelt wurde. 1.3. Es gelten ausschließlich die AGB der MELASAN. 1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Geltung, wenn diese im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 2. Angebote / Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. 2.2. Mündliche Abmachungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. 2.3. Rezepturvorschläge, Entwürfe, Proben oder Muster gelten als vorbehaltlich bezüglich ihrer Spezifikation. 2.4. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn MELASAN nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesendet hat. 2.5. Der Kunde stimmt mit der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertragsabschluss der Geltung der vorliegenden AGB zu. 3. Entgelte 3.1. MELASAN ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Erhöhungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. 4. Zahlungsbedingungen 4.1. Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. 4.2. Rechnungsbeanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum gilt die Rechnung als anerkannt. 4.3. Wir behalten uns vor, die vereinbarte Lieferung / Leistung per E-Mail oder auf dem Postweg in Rechnung zu stellen. 4.4. Bei verschuldetem Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. an. 4.5. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten usw.) an MELASAN zu ersetzen. 4.6. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. 5. Lieferung 5.1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. 5.2. MELASAN ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen. 5.3. Gerät die MELASAN in Lieferverzug, muss der Käufer nach Absprache eine angemessene Nachfrist setzen. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Terminen sind ausgeschlossen. 6. Verpackung 6.1. Sämtliche von uns gelieferten Verpackungen sind – bis auf Widerruf und zur Gänze – über die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) unter der Lizenznummer 13701 entpflichtet. 7. Gefahrtragung 7.1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, jedoch spätestens nach Verlassen des Werks gehen Nutzen und Gefahr an den Käufer über. 8. Höhere Gewalt 8.1. Als Ereignisse höherer Gewalt sind Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Unruhen, staatliche Regelungen bzw. Entscheidungen oder sonstige Maßnahmen, die als unabsehbarer oder als vom Parteiwillen unabhängiger Umstand zu qualifizieren sind, anzusehen. 8.2. Der Eintritt aller Fälle höherer Gewalt, berechtigt MELASAN zur Verlängerung der Liefertermine und –fristen nach Maßgabe des Umfangs und Andauerns der Umstände und ihrer Folgen, ohne dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder Schadenersatzanspruch zu gewähren. 8.3. MELASAN ist bei Vorliegen derartiger Umstände jedoch auch zur gänzlichen oder teilweisen Stornierung des Auftrags berechtigt, ohne dass der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten kann. 9. Gewährleistung und Schadenersatz 9.1. MELASAN gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe beziehungsweise Lieferung der vereinbarten Spezifikation entspricht. 9.2. Mängel, die der Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens aber nach 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. 9.3. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 9.4. Der Mangel wird von MELASAN nach Absprache mit dem Kunden und in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen – vorrangig Behebung, Austausch oder Preisminderung – behoben. 10. Produkthaftung 10.1. Für Schäden, die durch Fehler verursacht wurden, welche das Produkt beim Inverkehrbringen hatte oder die nachweislich durch Zutun der MELASAN während der Darbietung nachträglich entstanden sind, gelten die Bestimmungen des österreichischen Produkthaftungsgesetzes. 10.2. Bringt der Kunde, die von uns gelieferte Ware außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen. Bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, uns hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten. 11. Eigentumsvorbehalt 11.1. Die gelieferte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MELASAN. 11.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und den Zugriff dritter Personen auf die, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, sofort mitzuteilen. 11.3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang, gemäß Vereinbarung weiter zu verarbeiten bzw. zu veräußern. 11.4. Der Kunde hat MELASAN von der Eröffnung einer Insolvenz über sein Vermögen oder Pfändung der Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. 11.5. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MELASAN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. 12. Vertraulichkeit und Datenschutz 12.1. MELASAN verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die aufgrund von Geschäftsbeziehungen zum Kunden bekannt werden auch als solche zu behandeln. 12.2. Zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegen alle Datenanwendungen den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). 13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 13.1. Erfüllungsort für unsere vertraglichen Verpflichtungen ist A-5202 Neumarkt am Wallersee. 13.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz sachlich und örtlich zuständige Gericht „Bezirksgericht Neumarkt am Wallersee“ vereinbart. 13.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. 14. Salvatorische Klausel 14.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. 14.2. Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen Bestimmung ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Melasan Produktions- und Vertiebsges.m.b.H. („MELASAN“) 1. Geltungsbereich 1.1. Diese AGB gelten zwischen MELASAN und natürlichen und juristischen Personen für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse, selbst, wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. 1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB, die online unter www.melasan.com abrufbar ist und auch übermittelt wurde. 1.3. Es gelten ausschließlich die AGB der MELASAN. 1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Geltung, wenn diese im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 2. Angebote / Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. 2.2. Mündliche Abmachungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. 2.3. Rezepturvorschläge, Entwürfe, Proben oder Muster gelten als vorbehaltlich bezüglich ihrer Spezifikation. 2.4. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn MELASAN nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesendet hat. 2.5. Der Kunde stimmt mit der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertragsabschluss der Geltung der vorliegenden AGB zu. 3. Entgelte 3.1. MELASAN ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Erhöhungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. 4. Zahlungsbedingungen 4.1. Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. 4.2. Rechnungsbeanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum gilt die Rechnung als anerkannt. 4.3. Wir behalten uns vor, die vereinbarte Lieferung / Leistung per E-Mail oder auf dem Postweg in Rechnung zu stellen. 4.4. Bei verschuldetem Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. an. 4.5. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten usw.) an MELASAN zu ersetzen. 4.6. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. 5. Lieferung 5.1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. 5.2. MELASAN ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen. 5.3. Gerät die MELASAN in Lieferverzug, muss der Käufer nach Absprache eine angemessene Nachfrist setzen. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Terminen sind ausgeschlossen. 6. Verpackung 6.1. Sämtliche von uns gelieferten Verpackungen sind – bis auf Widerruf und zur Gänze – über die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) unter der Lizenznummer 13701 entpflichtet. 7. Gefahrtragung 7.1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, jedoch spätestens nach Verlassen des Werks gehen Nutzen und Gefahr an den Käufer über. 8. Höhere Gewalt 8.1. Als Ereignisse höherer Gewalt sind Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Unruhen, staatliche Regelungen bzw. Entscheidungen oder sonstige Maßnahmen, die als unabsehbarer oder als vom Parteiwillen unabhängiger Umstand zu qualifizieren sind, anzusehen. 8.2. Der Eintritt aller Fälle höherer Gewalt, berechtigt MELASAN zur Verlängerung der Liefertermine und –fristen nach Maßgabe des Umfangs und Andauerns der Umstände und ihrer Folgen, ohne dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder Schadenersatzanspruch zu gewähren. 8.3. MELASAN ist bei Vorliegen derartiger Umstände jedoch auch zur gänzlichen oder teilweisen Stornierung des Auftrags berechtigt, ohne dass der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten kann. 9. Gewährleistung und Schadenersatz 9.1. MELASAN gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe beziehungsweise Lieferung der vereinbarten Spezifikation entspricht. 9.2. Mängel, die der Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens aber nach 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. 9.3. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 9.4. Der Mangel wird von MELASAN nach Absprache mit dem Kunden und in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen – vorrangig Behebung, Austausch oder Preisminderung – behoben. 10. Produkthaftung 10.1. Für Schäden, die durch Fehler verursacht wurden, welche das Produkt beim Inverkehrbringen hatte oder die nachweislich durch Zutun der MELASAN während der Darbietung nachträglich entstanden sind, gelten die Bestimmungen des österreichischen Produkthaftungsgesetzes. 10.2. Bringt der Kunde, die von uns gelieferte Ware außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr, so verpflichtet er sich, gegenüber seinem Abnehmer die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz auszuschließen. Bei Unterlassung dieser Ausschlusspflicht ist der Kunde verpflichtet, uns hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus dem Titel der Produkthaftung schad- und klaglos zu halten. 11. Eigentumsvorbehalt 11.1. Die gelieferte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MELASAN. 11.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und den Zugriff dritter Personen auf die, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, sofort mitzuteilen. 11.3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang, gemäß Vereinbarung weiter zu verarbeiten bzw. zu veräußern. 11.4. Der Kunde hat MELASAN von der Eröffnung einer Insolvenz über sein Vermögen oder Pfändung der Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. 11.5. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MELASAN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. 12. Vertraulichkeit und Datenschutz 12.1. MELASAN verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die aufgrund von Geschäftsbeziehungen zum Kunden bekannt werden auch als solche zu behandeln. 12.2. Zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegen alle Datenanwendungen den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). 13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 13.1. Erfüllungsort für unsere vertraglichen Verpflichtungen ist A-5202 Neumarkt am Wallersee. 13.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz sachlich und örtlich zuständige Gericht „Bezirksgericht Neumarkt am Wallersee“ vereinbart. 13.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. 14. Salvatorische Klausel 14.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. 14.2. Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen Bestimmung ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt.